Gratiszahnspange
Vertragskieferorthopäde im Bezirk Neusiedl am See
Telefonisch erreichbar Mo–Fr 9:00–12:00 und 13:30–17:00



Ihre Kieferorthopäden für die Gratiszahnspange im Bezirk Neusiedl am See

Dr. Johannes Küfler
Dr. Johannes Küfler betreut seit 1991 Patientinnen und Patienten in seiner Ordination in Illmitz. Seit Juli 2015 ist er Vertragskieferorthopäde für den Bezirk Neusiedl am See.
Warum das für Sie wichtig ist:
- Kassenvertrag: Die Behandlung wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Sie strecken nichts vor und müssen keine Rechnungen einreichen.
- Kieferorthopädische Qualifikation: Zahnärztliches Fortbildungsdiplom Kieferorthopädie (2010) und laufende Weiterbildung, u. a. Lean Orthodontics bei Dr. Baxmann (2019).
- Über 35 Jahre Erfahrung: eigene Ordination seit 1991, ausgebildet an der Medizinischen Universität und der Universitätszahnklinik Wien.

Dr. Theresa Küfler
Dr. Theresa Küfler zog es nach ihrer Matura nach Budapest an die Semmelweis Universität, um dort das Zahnmedizinstudium zu absolvieren.
Abgesehen von ihrer Arbeit in der allgemeinen Zahnmedizin spezialisiert sie sich auf die Kieferorthopädie.
Nach diversen Fortbildungen und Ausbildungen in der Kieferorthopädie leitet sie heute mit ihrem Vater den kieferorthopädischen Bereich in unserer Praxis.
Ihre positive Einstellung und Zuverlässigkeit stärken unser Team in vielerlei Hinsicht.
Gratis Zahnspange
Festsitzende Spangen werden bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr eingesetzt. Wer aus medizinischen Gründen eine festsitzende Zahnspange braucht, erhält diese ohne Zuzahlung als Gratiszahnspange von der Krankenkasse.
Festsitzende Zahnspangen sind fest mit den Zähnen verbunden und können nur von uns wieder abgenommen werden. Sie bestehen aus Plättchen (Brackets aus Metall oder Keramik), die auf die Zähne geklebt werden, aus Bändern, die den Zahn umfassen und aus elastischen Drahtbögen. Diese zusammenwirkenden Kräfte werden exakt dosiert, wirken auf den Zahn ein und beheben so die Fehlstellungen im Ober- oder Unterkiefer.
Wir verwenden Komfortbrackets mit einer Klappe zur Fixierung des Drahtes für bessere Hygiene und effizientere Zahnbewegung.
Das Ausmaß der Fehlstellung wird gemäß international gültiger Skala diagnostiziert. Eine schwere Fehlstellung liegt vor, wenn eine Klassifikation in der IOTN-Skala 4 und 5 vorliegt.
Ihr Kind kann zu uns mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Termine sind auf den Fahrplan abgestimmt.
Kieferorthopädie
Durch die Kieferorthopädie werden Gebiss- oder Zahnfehlstellungen korrigiert. Zahnfehlstellungen müssen behandelt werden, denn sie gefährden die Zahngesundheit und Lebensqualität im Erwachsenenalter. Schlechte Putzmöglichkeit, dadurch vermehrter Zahnbelag, Lockerung der Zähne durch falsche Belastung, entzündliche Zahnfleischerkrankungen durch Zahnsteinbildung und Kiefergelenksprobleme sind meist die Spätfolgen.
Aus diesem Grund sprechen nicht nur kosmetische, sondern auch medizinische Aspekte für die Behandlung von Fehlstellungen!
Wann soll eine kieferorthopädische Untersuchung stattfinden?
- Untersuchung mit 4 Jahren (Milchgebiss)
- Untersuchung mit 8 Jahren (Frühes Wechselgebiss)
- Untersuchung mit 12 Jahren (Spätes Wechselgebiss)
Wir klären, ob eine Behandlung notwendig ist.
Das Ausmaß der Fehlstellung wird nach einer international gültigen Skala bestimmt.
Bei IOTN-Grad 4 oder 5 übernimmt die Krankenkasse die festsitzende Zahnspange zur Gänze.
Unser Behandlungsspektrum
Kieferorthopädische Frühbehandlung / Herausnehmbare Zahnspange
Bei Fehlentwicklungen wie:
- Kreuzbisse (Blockade der Kieferentwicklung)
- stark vorstehende Schneidezähne (Traumagefahr, psychosozialer Druck)
- Durchbruchstörungen (z.B.: verlagerte Eckzähne)
Die Spangen werden in der Regel bei Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren eingesetzt.
Die herausnehmbaren Spangen bestehen aus aktiven und passiven Platten aus Kunststoff mit integrierten Halte- und Bewegungselementen aus Edelstahl (Drahtbögen, Klammern und Schrauben), die mittels Druck schwere Fehlstellungen im Ober- oder Unterkiefer beheben.
Diese werden auf meine detaillierte Anweisung vom Zahntechniker hergestellt.
Festsitzende Zahnspangen
Festsitzende Zahnspangen aus Metall- oder Keramikbrackets sind die häufigste Form der Gratiszahnspange. Wie sie funktionieren, lesen Sie oben unter „Gratis Zahnspange“.

Durchsichtige Zahnspangen (Alignertherapie)
In manchen Fällen können herausnehmbare, transparente Zahnspangen bei kleineren Fehlstellungen im Ober- oder Unterkiefer eingesetzt werden.

Da diese transparenten Kunststoffschienen dünn und kaum bemerkbar sind, können sie regelrecht den ganzen Tag getragen werden und beheben so effektiv kleinere Zahnfehlstellungen.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, Kinder von klein auf zahnmedizinisch zu begleiten, um spätere Probleme zu vermeiden. Mit geringem Aufwand kann in frühester Jugend eine korrekte Zahnstellung erwirkt werden.
Telefonisch erreichbar Mo–Fr 9:00–12:00 und 13:30–17:00
Häufige Fragen zur Gratiszahnspange
Wann ist die Zahnspange gratis?
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit einer schweren Zahn- oder Kieferfehlstellung (IOTN-Grad 4 oder 5), wenn die Behandlung bei einem Vertragskieferorthopäden erfolgt.
Ist die Zahnspange von der ÖGK kostenlos?
Ja. Als Vertragskieferorthopäde rechnet Dr. Johannes Küfler die festsitzende Zahnspange direkt mit der Krankenkasse ab – ohne Zuzahlung für Sie. Sie strecken nichts vor und müssen keine Rechnungen einreichen.
Wer behandelt mein Kind?
Die kieferorthopädische Behandlung erfolgt durch Dr. Johannes Küfler, Vertragskieferorthopäde für den Bezirk Neusiedl am See, gemeinsam mit Dr. Theresa Küfler, Job-Sharing-Partnerin der Ordination.
Was bedeutet IOTN?
IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) ist eine international gültige Skala von 1 bis 5. Sie beschreibt, wie dringend eine Fehlstellung behandelt werden muss.
Ab welchem Alter sollte mein Kind untersucht werden?
Wir empfehlen Kontrollen mit etwa 4, 8 und 12 Jahren. Festsitzende Zahnspangen werden meist zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr eingesetzt.
Was kostet das Erstgespräch?
Das Erstgespräch ist kostenlos.
Was, wenn mein Kind nicht in Stufe 4 oder 5 eingestuft wird?
Eine Behandlung ist dann als Privatleistung möglich. Wir beraten Sie gerne zu Möglichkeiten und Kosten.
Wie kommt mein Kind zu Ihnen?
Die Ordination in der St. Bartholomäusgasse 2, 7142 Illmitz, ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Unsere Termine sind auf den Busfahrplan abgestimmt.
Telefonisch erreichbar Mo–Fr 9:00–12:00 und 13:30–17:00






